Hintergrund der Reduzierung in einem Volumen von insgesamt 190 Mio. Euro ist die zwischenzeitlich aufgelaufene, sehr hohe Rücklage der Winterbeschäftigungsumlage. Diese wird von SOKA-BAU eingezogen, aber von der Bundesagentur für Arbeit (BA) verwaltet und finanziert das Zuschuss-Wintergeld, das Ausfall-Wintergeld und die Erstattung der Sozialversicherungsbeiträge während der Schlechtwetterzeit. Die hohe Rücklage ist dadurch entstanden, dass während der Corona-Krise das Baugewerbe von den damals geltenden Sonderregelungen für das Kurzarbeitergeld und das Saison-Kurzarbeitergeld profitieren konnte. Die Ausgaben für die Erstattung der Sozialversicherungsbeiträge und das Zuschusswintergeld sowie das Ausfallwintergeld mussten in dieser Zeit nicht durch die Winterbeschäftigungsumlage finanziert werden, sondern wurden wie das Kurzarbeitergeld und das Saisonkurzarbeitergeld selbst aus den Beitragseinnahmen der Arbeitslosenversicherung finanziert.
Im Gespräch mit dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) haben die Bau-Tarifvertragsparteien vereinbart, die Entwicklung der Rücklage weiter zu beobachten und in der zweiten Jahreshälfte 2026 dann darüber zu befinden, in welcher Höhe der Umlagesatz für das Jahr 2027 festgesetzt wird.

