Eckdaten der KfW-Förderung
Förderfähig sind der Neubau oder Ersterwerb von Wohngebäuden, die im Effizienzhausstandard 55 mit einer Wärmeerzeugung mit 100 Prozent Erneuerbaren Energien geplant sein müssen. Fossile Energieträger wie Gas und Öl sind damit ausgeschlossen – Wärmepumpen, Fernwärme, Solarwärme, Biomasse etc. sind förderfähig. Es muss zum Zeitpunkt der Antragsstellung eine Baugenehmigung vorliegen, mit dem Bauvorhaben darf jedoch noch nicht begonnen worden sein.
Mehr zu den Mindestanforderungen erfahren Sie hier sowie in unserer aktuellen BLICKPUNKT BAU-Ausgabe 6/2025.
